Bowling Verein Kaiserslautern

Infos: Versicherungsschutz

Unfall oder Schadenfall - was nun?

Sportversicherungsvertrag

Der Bowlingverein Kaiserslautern ist über einen Sportversicherungsvertrag mit der Generali Deutschland Versicherung AG versichert. Der Vertrag beinhaltet sowohl die Grunddeckung bei Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschäden und bei Rechtstreitigkeiten als auch einen erweiterten Versicherungsschutz.

Wer und was ist versichert?

Versichert sind alle

  • aktiven und passiven Mitglieder der Vereine, Verbände sowie dem Sportbund
  • ehrenamtliche oder nebenberufliche Aufsichtspersonen, die den satzungsgemäß bestimmten Organen und Institutionen angehören
  • Personen, die durch den Vorstand des Vereines ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereines beauftragt sind
  • Schieds-, Kampf- und Zielrichter
  • Nichtmitglieder, die eine Mitgliedschaft im Verein anstreben und hierzu probeweise an Übungsstunden teilnehmen. (Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde. Mit der Aufnahme in den Verein besteht umfassender Versicherungsschutz.)
  • Satzungsgemäßen Unfälle, von denen die versicherten Personen bei der Teilnahme an Veranstaltungen
    im In- und Ausland betroffen werden.
  • Die direkten Wege zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Tätigkeiten

Ausführliche Informationen zur Grunddeckung und zum erweiterten Versicherungsschutz sowie deren Leistungen sind in der PDF-Datei Sportversicherung hinterlegt.

Was tun im Schadenfall?

Damit die Schadenregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren. Die folgende, gekürzte Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitglieds bei der Generali Deutschland Versicherung AG zu melden ist. Ausführliche Informationen zur Schadenregulierung sind in der PDF-Datei Sportversicherung hinterlegt.

WANN melden?

  • Tödlicher Unfall: Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.
  • Kfz-Schäden: Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000,00 € muss kein Sachverständiger der Generali Deutschland Versicherung AG hinzugezogen werden). Zu jedem Kfz-Schaden muss in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.
  • Sonstige: Schadensfälle Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt.

WIE melden?

  • Tödlicher Unfall: Telefonisch bei der Generali Deutschland Versicherung AG, Tel.: 0721-9342-6942
  • Sonstige Unfälle: Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz, Paul-Ehrlich-Straße 28 a, 67663 Kaiserslautern, zu erhalten bzw. hier auszudrucken oder herunter zu laden.
  • Haftpflichtansprüche: Schriftlich, formlos
  • Zusatzhaftpflicht PKW: Bei Schäden telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz telefonisch unter 0631-34112-28 eine Schadenanzeige anfordern. Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig: Genaue Bezeichnung des Vereins, Schadentag, amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs, Name des Fahrzeughalters, Standort des Fahrzeugs bezüglich Besichtigung, geschätzte Reparaturkosten. Achtung: Ohne Genehmigung der Generali Deutschland Versicherung AG darf kein Sachverständiger beauftragt werden. Es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen. Zu jedem Unfall muss die Polizei hinzugerufen werden.
  • Rechtsschutz: Schriftlich, formlos

WAS melden?
  • Bei der ersten Meldung: Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z.B. Unfallmeldekarte).
  • Allgemein: Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.
  • Unfalltod: Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.
  • Unfall-Invalidität: Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.
  • Krankenhaustagegeld: Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.
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