Organe und deren Aufgaben in der Jugendabteilung des BVK
Der Text der Jugendordnung des Bowling Verein Kaiserslautern e.V. ist aus Gründen der Verein-fachung in der männlichen Form gefasst und gilt stets für alle Geschlechter
Die Jugendhauptversammlung findet vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVK statt. Sie ist das höchste Organ der Jugend des BVK. Sie besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stimmrecht haben alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung Die ordentliche Mitgliederversammlung des BVK findet gemäß § 10 Absatz 4 der Satzung nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.
Die Jugend des BVK wird in allen Angelegenheiten bei der Zusammenarbeit mit Gremien durch den Jugendwart vertreten.
Die Jugendordnung kann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der auf der Hauptversammlung der Jugend des BVK anwesenden Mitglieder beschlossen oder geändert werden. Notwendig werdende Änderungen in der Zeit zwischen zwei Hauptversammlungen können vom Vorstand des BVK vorläufig genehmigt werden. Dies ist in geeigneter Weise den Mitgliedern bekannt zu geben.
Jugendordnung