Bowling Verein Kaiserslautern

Der BVK: Jugendordnung

Organe und deren Aufgaben in der Jugendabteilung des BVK

Präambel

Der Text der Jugendordnung des Bowling Verein Kaiserslautern e.V. ist aus Gründen der Verein-fachung in der männlichen Form gefasst und gilt stets für alle Geschlechter

1 Grundsätze

  • Die Jugend des Bowling Verein Kaiserslautern (BVK) nimmt die Aufgaben der sportlichen Jugendarbeit im Bereich des BVK wahr. Sie ist Teil der Jugend im Landesfachverband Rheinland-Pfalz e.V. Kegeln und Bowling sowie im Fachverband Kegeln Pfalz.
  • Mitglieder der Jugendabteilung des BVK sind alle Vereinsangehörigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
  • Die Jugendabteilung des BVK führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
  • Die Jugend des BVK ist parteipolitisch und religiös neutral. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
  • Alle Mitglieder der Jugend des BVK verhalten sich respektvoll und antirassistisch zueinander. Schwächere oder Benachteiligte sind zu unterstützen und die besonderen Fähigkeiten - sportliche als auch persönliche - sind zu fördern.
  • Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist der Ehrenkodex des DOSB zum Kindeswohl unerlässlich. Jeder, der Kinder und Jugendliche trainiert, betreut oder mit Jugendlichen und Kindern arbeitet verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, den Ehrenkodex zum Kindeswohl anzuerkennen und einzuhalten. Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei Bedarf zu erbringen.

2 Aufgaben

Die Aufgaben der Jugendabteilung umfassen insbesondere
  • die Förderung des Bowlingsports als Teil der Jugendarbeit
  • die Entwicklung neuer Formen des Bowlingsports
  • die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen

3 Organe der Jugendarbeit

  • die Jugendhauptversammlung
  • der Jugendwart

4 Jugend-Hauptversammlung

Die Jugendhauptversammlung findet vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVK statt. Sie ist das höchste Organ der Jugend des BVK. Sie besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stimmrecht haben alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung Die ordentliche Mitgliederversammlung des BVK findet gemäß § 10 Absatz 4 der Satzung nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.

5 Aufgaben der Jugend-Hauptversammlung

  • Wahl des Jugendwarts des BVK
  • Wahl des Jugendwarts analog zum Vorstand des BVK für die Dauer von zwei Jahren
  • Festlegen der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendwarts
  • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendwarts
  • Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplans
  • Entlastung des Jugendwarts
  • Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/ Stadtebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Die Jugendhauptversammlung wird vom Jugendwart vier Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

6 Aufgaben des Jugendwarts

  • Umsetzung und Ausführung der von der Hauptversammlung beschlossenen Maßnahmen für die Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation und Durchführung von Schnuppertraining für Jugendliche
  • Erarbeiten von Werbemaßnahmen zur Mitgliedergewinnung im Jugendbereich
  • Zusammenarbeit mit dem Vorstand des BVK
  • Zusammenarbeit mit der Sektion Bowling im Landesfachverband Rheinland-Pfalz e.V. Kegeln und Bowling, dem Fachverband Kegeln Pfalz, der Sportjugend Pfalz und den Ju-gendvertretern der Sportkreise des Sportbundes Pfalz.
  • Der Jugendwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Gesamtvorstand des BVK.

7 Zusammenarbeit mit Gremien

Die Jugend des BVK wird in allen Angelegenheiten bei der Zusammenarbeit mit Gremien durch den Jugendwart vertreten.

8 Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung kann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit der auf der Hauptversammlung der Jugend des BVK anwesenden Mitglieder beschlossen oder geändert werden. Notwendig werdende Änderungen in der Zeit zwischen zwei Hauptversammlungen können vom Vorstand des BVK vorläufig genehmigt werden. Dies ist in geeigneter Weise den Mitgliedern bekannt zu geben.

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