Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung
Die Beitragsordnung ist eine in der Satzung des Bowling Verein Kaiserslautern e.V., nachfolgend auch BVK genannt, verankerte Ordnung.
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und eventuell anfallende Aufnahmegebühren (§ 7 der Satzung) an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Der Mitgliederbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2018 des BVK hat beschlossen: Die Mitgliederbeiträge werden künftig - gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2016 des Landessportbundes Rheinland-Pfalz - auf den Mindestbeitrag des Landessportbundes Rheinland-Pfalz erhöht und automatisch an diesen angepasst.
Vor Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen. Hierfür ist der Vordruck des Vereins zu verwenden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Mit der Unterschrift werden die Satzung sowie die Beitragsordnung des Vereins anerkannt.
Mitglieder sind verpflichtet, die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben zu machen. Dies sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Daten der Bankverbindung. Jede Änderung dieser Daten ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Jegliche Kosten, die durch eine versäumte oder verspätete Änderungsmitteilung entstehen, sind dem Verein zu erstatten.
Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt durch beleglosen Datenträgeraustausch über EDV zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus) des Geschäftsjahres.
Der SEPA Lastschrifteinzug erfolgt am zweiten Dienstag für
Auf dem Lastschriftbeleg wird die Gläubiger-ID des Bowling Verein Kaiserslautern e.V. (DE88ZZZ00000185595) sowie die Mandatsnummer (die persönliche Vereins-Mitgliedsnummer, siehe Vereinsausweis), ausgewiesen.
Rücklastschriften sowie die entstehenden Gebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Erfüllungsort für die Leistung der Zahlung ist, soweit vom Vorstand nicht anders vorgegeben, das Vereinskonto: Stadtsparkasse Kaiserslautern; IBAN: DE02 5405 0220 0034 5298 59
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März des laufenden Geschäftsjahres auf das Vereinskonto bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern (s. Punkt 8). Bei Verzug werden Mahngebühren erhoben.
Für jede Mahnung auf Zahlung fälliger Beiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.
Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben zur Deckung der Mehrkosten der Rechnungserstellung und der Überwachung der Zahlungseingänge für das laufende Geschäftsjahr.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Mitgliederdaten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgsam verwendet und gespeichert.
Im Mitgliedsbeitrag für den BVK enthalten sind, jeweils in der Höhe der vom entsprechenden Verband festgelegten Beiträge
Im Mitgliedsbeitrag für den BVK nicht enthalten sind und damit von jedem Vereinsmitglied selbst zu tragenden Kosten sind
Im Mitgliedsbeitrag für den BVK nicht enthalten sind die Kosten für Trainingsspiele.
Der BVK bietet in Zusammenarbeit mit der Planet Bowling GmbH ein Probetraining an. Dieses ist pro Person auf maximal drei Einheiten mit je drei Spielen beschränkt.
Bei Jugendpatenschaften erhält der Pate vom Verein als Anerkennung eine Rabattzkarte, nachdem der Beitrag für den Jugendlichen bezahlt worden ist. Der Beitrag für Jugendliche (bei einer Patenschaft) beträgt 48,00 €, auch wenn der Jugendliche unterjährig dem Verein beitritt.
Mitglieder, die für einen Vereinswechsel einen Freigabevermerk auf Ihrem DBU-Spielerpass benötigen, fordern den DBU-Pass bei der Geschäftsstelle der Sektion Bowling (Landesfachverband Rheinland-Pfalz e.V. an. Die Geschäftsstelle fordert danach den DBU-Pass beim Verein mit einem Freigabevermerk an. Die Freigabe seitens des Vereins wird nur dann erteilt, wenn alle Forderungen, z.B. ausstehende Mitgliederbeiträge, vom Verein an das Mitglied erfüllt sind. Den Freigabevermerk fertigt eine Person des Vorstands oder eine Person, die dazu vom Vorstand ermächtigt wurde.
In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages oder eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.
Die Beitragsordnung wurde am 19. Januar 2014 mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt. Die Beitragsordnung wurde geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Februar 2018.
Beitragsordnung